Freie Gutachterwahl
Sie dürfen grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Kfz-Sachverständiger · Butjadingen
Unabhängige Gutachten, klare Aussagen und persönliche Begleitung – direkt vor Ort, wenn es darauf ankommt.
Kurzfristig vor Ort
Am Fahrzeugstandort oder in der Werkstatt
Verbandsmitgliedschaft
Zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e. V.
DGuSV-Mitgliedsnummer#DE/19997
Unverschuldeter Unfall
Die gegnerische Versicherung darf Ihnen Hilfe anbieten – sie entscheidet aber nicht allein über das Vorgehen. Bei voller Haftung der Gegenseite haben Geschädigte grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
Unverbindlich Rücksprache halten ↗Sie dürfen grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Bei voller Haftung der Gegenseite gehören die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen.
Sie können einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl einschalten. Bei vollständiger Haftung des Unfallgegners sind die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich erstattungsfähig.
Sie entscheiden grundsätzlich selbst, welcher Fachwerkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur anvertrauen.
Je nach Fall kommen für die unfallbedingte Ausfallzeit ein erforderlicher Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.
Neben Reparaturkosten können unter anderem Wertminderung, Abschleppkosten und weitere unfallbedingte Positionen ersatzfähig sein.
Allgemeine Erstinformation, keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall und einer möglichen Mithaftung ab.
Meine Leistungen
Eine fachgerechte und unabhängige Grundlage, damit Sie Ihre Ansprüche kennen und fundierte Entscheidungen treffen können.
Unabhängige Schadenfeststellung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall – nachvollziehbar, vollständig und beweissicher.
Mehr erfahren →Fundierte Wertermittlungen für Pkw, Transporter, Anhänger und Wohnwagen – etwa bei Kauf, Verkauf oder Vermögensaufteilung.
Mehr erfahren →Dokumentation von Fahrzeugzuständen, Schäden und technischen Auffälligkeiten, bevor wichtige Beweise verloren gehen.
Mehr erfahren →Fachgerechter Nachweis einer durchgeführten Reparatur zur Sicherung Ihrer Ansprüche und Fahrzeughistorie.
Mehr erfahren →Leistung im Detail
Ein Unfallgutachten dokumentiert den Schadenumfang und bildet eine fundierte Grundlage für die Regulierung. Erfasst werden unter anderem Reparaturweg und -kosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Reparaturdauer, Nutzungsausfall sowie – sofern gegeben – eine merkantile Wertminderung.
✓Besichtigung am Fahrzeugstandort oder in der Werkstatt
✓Fotodokumentation und technische Schadenaufnahme
✓Nachvollziehbare Ermittlung aller relevanten Fahrzeugwerte
Leistung anfragen →Leistung im Detail
Eine neutrale Fahrzeugbewertung schafft Klarheit über den aktuellen Marktwert. Sie eignet sich beispielsweise für Kauf oder Verkauf, Erbschaft und Vermögensaufteilung, Finanzierungsfragen oder zur Dokumentation eines besonderen Fahrzeugzustands.
✓Pkw, Transporter, Anhänger und Wohnwagen
✓Bewertung von Zustand, Ausstattung und Marktlage
✓Transparent hergeleiteter und dokumentierter Fahrzeugwert
Leistung anfragen →Leistung im Detail
Bei strittigen Schäden, technischen Auffälligkeiten oder einem unklaren Fahrzeugzustand werden die vorhandenen Spuren fachgerecht und nachvollziehbar gesichert. So bleibt der Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt auch für eine spätere Klärung dokumentiert.
✓Detaillierte Foto- und Zustandsdokumentation
✓Festhalten sichtbarer und technischer Auffälligkeiten
✓Geeignet als Grundlage für die weitere fachliche oder rechtliche Bewertung
Leistung anfragen →Leistung im Detail
Nach einer fachgerechten Reparatur wird der instand gesetzte Zustand des Fahrzeugs überprüft und dokumentiert. Die Bestätigung kann insbesondere beim Nachweis der Reparatur und der weiteren Schadenabwicklung von Bedeutung sein.
✓Abgleich mit dem ursprünglichen Schadenbild
✓Dokumentation des reparierten Fahrzeugzustands
✓Nachweis für Unterlagen und Fahrzeughistorie
Leistung anfragen →Fahrzeugarten
Unterschiedliche Fahrzeugarten erfordern unterschiedliche Prüf- und Bewertungsansätze. Die Begutachtung wird auf Bauart, Nutzung und Schadenbild abgestimmt.
Unfall- und Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge aller gängigen Hersteller.
Schadenaufnahme und Bewertung gewerblich oder privat genutzter Transporter.
Dokumentation sichtbarer und – falls erforderlich – schwer zugänglicher Schadenbereiche.
Begutachtung von Aufbauten, Anbauteilen und technisch relevanten Komponenten.
Spezialisierte Beurteilung von Außenhaut, Profilsystemen und Aufbaukomponenten.
Weitere Fahrzeugarten nach vorheriger Abstimmung.
Aus der Praxis
Eigene Aufnahmen aus der Begutachtungspraxis – sorgfältig ausgewählt und ohne personenbezogene Fahrzeugdaten.








Praxisfall · Anhänger & Wohnwagen
Bei Schäden an Wohnwagen reicht der äußerlich sichtbare Riss für eine verlässliche Beurteilung häufig nicht aus. Geprüft und dokumentiert werden unter anderem Verkleidungen, Leuchtenträger, Profilsysteme, Dichtungen und angrenzende Aufbaukomponenten.



Praxisfall · Nutzfahrzeug
Nicht jeder Schadenumfang ist von außen vollständig erkennbar. Bei diesem Lkw wurde der schwer zugängliche Bereich hinter der beschädigten Frontverkleidung ergänzend mit einem Endoskop untersucht und bildlich dokumentiert.



Ihr Sachverständiger
Als geprüfter und anerkannter Kfz-Sachverständiger verbinde ich fundiertes Fachwissen mit langjähriger praktischer Erfahrung im Kfz-Handwerk.
Sie erhalten eine persönliche Betreuung, verständliche Erklärungen und ein Gutachten, das Schäden und Werte transparent und objektiv dokumentiert.
So einfach geht’s
Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp. Wir klären kurz den Schaden und vereinbaren einen Termin.
Ich dokumentiere Fahrzeug, Schadenumfang und alle für die Regulierung wichtigen Positionen.
Sie erhalten zeitnah ein nachvollziehbares Gutachten als verlässliche Grundlage für das weitere Vorgehen.
Gut zu wissen
Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Ausnahmen können zum Beispiel bei Bagatellschäden bestehen.
Eine starre, für jeden Fall passende Grenze gibt es nicht. Bei sehr geringfügigen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Im Zweifel lässt sich nach einer kurzen Rücksprache klären, welche Form der Schadenfeststellung angemessen ist.
Termine werden kurzfristig und individuell abgestimmt. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach Fahrzeugstandort, Schadenumfang und aktueller Auslastung.
Ja. Die Besichtigung kann nach Absprache bei Ihnen, am Fahrzeugstandort, in einer Werkstatt oder auf einem Betriebsgelände stattfinden.
Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, Ihre Kontaktdaten, Angaben zum Unfallhergang und – sofern vorhanden – Daten der Gegenseite sowie bereits gefertigte Fotos.
Ja. Neben Pkw und Transportern können nach vorheriger Abstimmung auch Schäden und Fahrzeugwerte an Lkw, Anhängern, Wohnwagen und Caravans begutachtet werden.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, welcher Fachwerkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur anvertrauen.
Ja. Sie können einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Auf Wunsch stelle ich unverbindlich den Kontakt zu einer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei her; die Entscheidung bleibt vollständig bei Ihnen.
Eine Reparaturbestätigung dokumentiert den instand gesetzten Zustand. Sie kann unter anderem beim Nachweis der Reparatur, bei einer fiktiven Abrechnung oder für die weitere Fahrzeughistorie von Bedeutung sein.
Direkt erreichbar
Termine nach Vereinbarung · Vor-Ort-Service in Butjadingen, Stadland, Nordenham und Umgebung